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   BFH, 10.08.2000 - III B 62/00   

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https://dejure.org/2000,11664
BFH, 10.08.2000 - III B 62/00 (https://dejure.org/2000,11664)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2000 - III B 62/00 (https://dejure.org/2000,11664)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2000 - III B 62/00 (https://dejure.org/2000,11664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Klage - Einstellung des Verfahrens - Verfahrenskosten - Kostenentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 128 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 4
    Kostenbeschwerde: Statthaftigkeit - Abgrenzung zur Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.12.1979 - VII B 48/76

    Vollmachtloser Vertreter - Kostenentscheidung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - III B 62/00
    Eine Streitigkeit über Kosten in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn das FG einem vollmachtlosen Vertreter die Kosten des Verfahrens auferlegt und sich die Beschwerde gegen die Kostenentscheidung richtet (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1979 VII B 48/76, BFHE 129, 304, BStBl II 1980, 199).
  • BFH, 21.02.1991 - IX B 176/90

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - III B 62/00
    Da sich die Beschwerde ausschließlich gegen die Kostenfolge wendet, handelt es sich bei der Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470).
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